Entspricht der Name der Kirchengemeinde dem Namen der Pfarrei?

Für die Namensgebung einer Kirchengemeinde gibt es keine kirchenrechtlichen Vorgaben.

Für die staatskirchenrechtliche Größe der Kirchengemeinde hat sich das "VEG-Gremium" im früheren Dekanat Endingen-Waldkirch nach Berücksichtigung der eingeholten Voten für den Namen „Kirchengemeinde An der Elz“ entschieden. Diesem Vorschlag stimmten die Verantwortlichen im Erzbischöflichen Ordinariat zu.
 
Der Name der Pfarrei muss also nicht zugleich der Name der Kirchengemeinde sein. In weiträumigen Pfarreien oder in Pfarreien mit mehreren Zentralorten wurde von diözesaner Seite vielmehr empfohlen, diese unterschiedlich zu benennen.  Der Name unserer Pfarrei ist St. Johannes Emmendingen.