Hansefit
Was ist Firmenfitness?
Die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist der Erzdiözese Freiburg als Dienstgeber ein besonderes Anliegen.
Um diesem zentralen Anliegen Rechnung zu tragen, werden die gesundheitsförderlichen Angebote der Erzdiözese um ein Firmenfitnessprogramm erweitert und die Erzdiözese Freiburg kooperiert mit dem Unternehmen Hansefit.
Mit einer Teilnahme am Firmenfitnessprogramm können bundesweit alle Hansefit-Verbundanlagen genutzt werden. Dazu gehören Fitnessstudios, Schwimmbäder, Kletterhallen und andere Einrichtungen. Eine Hansefit-Mitgliedschaft bietet außerdem die Möglichkeit an zertifizierten Online-Präventionskursen zu den Themen Bewegung, Ernährung und Entspannung teilzunehmen.
Heute Gewichte stemmen, morgen klettern und am Wochenende beim Wellness entspannen: Hansefit steht für Abwechslung und Vielfalt, für Innovation und Flexibilität. Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeitenden des Erzbistums und wird vom Dienstgeber bezuschusst. Für die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm werden monatlich 30,00 Euro vom Nettolohn einbehalten.
Vorteile mit Hansefit
- Bundesweites Netzwerk: Mehrere Tausend Sport- und Gesundheitseinrichtungen bundesweit verfügbar
- Unlimitierte Nutzung: Nutzung aller Verbundpartner wann, wo und so oft Du möchtest
- Umfangreiches Offline-Angebot: Zahlreiche Sportarten und Kurse
- Vielfältiges Online-Angebot: Fitness, Yoga, Achtsamkeit, Meditation und Ernährung
- Flexibel ohne Laufzeit: Nutzung aller Verbundpartner ohne Vertragsbindung in einem Fitnessstudio
- Anleitung durch Profis: Individuelles Gesundheitstraining durch ausgebildete Trainer*innen mit Trainingsplan für alle Mitarbeitenden
Die Anmeldung muss spätestens bis zum 15. des Vormonats unter hansefit@vst-riegel.de eingereicht werden damit ab dem Folgemonat die Mitgliedschaft beginnen kann (z.B. Beginn Mitgliedschaft 01.09., Fristende 15.08.).
Die Anmeldung erfolgt unter Vorlage des Dokumentes „Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm und Einverständniserklärung für Mitarbeitende der römisch-katholischen Kirchengemeinden“. Bitte fügen Sie dieses Dokument, unterzeichnet, der E-Mail an.
Bei der erstmaligen Anmeldung ist für die Durchführung der Trainingseinweisung in einem Studio vor Ort die Hansefit App erforderlich. Ebenso bedürfen Online-Angebot und Präventionsleistungen Installation und Nutzung der Hansefit-App. Hierbei ist ggf. noch eine kostenlose separate Registrierung und Anmeldung erforderlich. Hier finden Sie weitere Informationen zur App.
Die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm setzt einen stetigen Entgeltbezug voraus, welcher den monatlich zu erbringenden Eigenanteil übersteigt. Somit können z.B. abhängig Beschäftigte Kirchenmusiker*innen, welche unregelmäßig und über das Jahr nur wenige Dienste erbringen, nicht am Hansefit Programm teilnehmen, da kein regelmäßiges Entgelt vorliegt.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Ab dem 12 Monat kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag wird auch die Mitgliedschaft im Firmenfitnessprogramm beendet, da kein regelmäßiger Gehaltsanspruch fortbesteht.
Nein, Sie haben die unbegrenzte Freiheit, sich für eine der Hansefit-Verbundanlagen zu entscheiden oder verschiedene Einrichtungen miteinander zu kombinieren und diese abwechselnd zu nutzen. Hier finden Sie die Partner von Hansefit.
Ein Servicebeitrag von einmalig 69,50 Euro wird zu Beginn der Mitgliedschaft vom Nettoverdienst einmalig einbehalten. Während der Vertragslaufzeit wird monatlich ein Beitrag von 30,00 Euro vom Nettoverdienst einbehalten.
Eine Berechtigung zur Nutzung des Hansefit-Angebots besteht nur gegen Vorlage eines Hansefit-Mitgliedsausweises. Dessen Ausstellung erfolgt nach Vorlage des Bestätigungsschreibens mit einem Aktivierungscode für den Beginn der Hansefit-Mitgliedschaft, sowie eines Lichtbildausweises gegen eine einmalige Gebühr von 15,00 Euro in einer beliebigen Hansefit-Verbundanlage. Die vorstehende Gebühr ist bei Erstellung des Ausweises direkt an die Hansefit-Verbundanlage zu zahlen.
Das Bestätigungsschreiben erhalten Sie nach Anmeldung von der Kirchengemeinde An der Elz zugesendet.
Zusatzleistungen, wie z.B. Shop-Verkauf, Getränke oder Nutzung von Solarien in den Hansefit-Verbundanlagen, sind direkt in der jeweiligen Hansefit-Verbundanlage von den Hansefit-Mitgliedern zu begleichen und sind nicht Gegenstand des Vertrages. Ob es sich bei Angeboten um Zusatzleistungen handelt, richtet sich nach den Nutzungsordnungen oder -bedingungen der betreffenden Hansefit-Verbundanlage. Gleiches gilt für etwaige, kostenpflichtige Zusatzangebote zu den Online- Angeboten oder Präventionsleistungen.
Sofern das Studio eine Hansefit-Verbundanlage ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag auf „ruhend“ zu stellen. Dafür müssen Sie bitte rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) in Ihrem Studio Bescheid geben, damit die Mitgliederverwaltung reagieren kann. Sollte das Studio kein Hansefit-Verbundstudio sein, können Sie dieses als Verbundpartner vorschlagen.
Schreiben Sie einfach an die studio@hansefit.de.
Es ist möglich, mehrere Kurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention zu belegen. Die Kurse werden in einem Zeitraum von 8-10 Wochen absolviert. Hier finden Sie Details zu den fitbase-Online-Präventionskursen.
Ihnen stehen alle Apps im Rahmen des Online+ Angebots zur Verfügung. Die dazu benötigten Zugangscodes erhalten Sie über die Hansefit-App. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nein, Ihre Daten werden von Hansefit vertraulich behandelt. Das Unternehmen erfährt lediglich, wie viele Mitarbeitende das Angebot nutzen bzw. wie oft Verbundanlagen genutzt werden. Es werden niemals Angaben zum Verhalten namentlich genannter Mitarbeitender bekannt gegeben. Das Unternehmen entscheidet jährlich über eine Fortführung der Kooperation (u. a. abhängig von der Nachfrage der Mitarbeitenden).
Die Mitgliedschaft beinhaltet das Hansefit Best Angebot. Das bedeutet, dass deutschlandweit alle Verbundpartner von Hansefit (Schwimmbäder, Fitness-Studios, Kletterhallen, etc.) beliebig oft besucht werden können. Darüber hinaus können Online-Live-Kurse oder weitere online Angebote wie zertifizierte Online-Präventionskurse zu den Themen Bewegung, Ernährung und Entspannung genutzt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.
Die Mindest-Laufzeit der Hansefitmitgliedschaft beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
In Zeiten ohne Gehaltsanspruch ist eine Teilnahme am Firmenfitnessangebot nicht möglich. In Zeiten ohne Gehaltsanspruch wird die Teilnahme unterbrochen und nach Wiederaufnahme der Tätigkeit wieder aktiviert. Eine erneute Aufnahmegebühr oder ein neuer Mitgliedsausweis wird nicht fällig bzw. nicht erforderlich.
Im Falle einer allgemeinen behördlichen Schließung von Sportanlagen, von der auch Hansefit-Verbundanlagen betroffen sind, kann das Angebot der Hansefit-Verbundanlagen für diejenigen Mitarbeiter des Arbeitgebers auf Wunsch der Mitarbeiter, die in der von der Schließung betroffenen Stadt oder Landkreis wohnen, ausgesetzt wird.
Online-Angebot und Präventionsleistungen stehen im Falle der Schließung eines Großteils der Hansefit-Verbundanlagen, z.B. aufgrund von durch Behörden veranlasste Schließungen weiterhin zur Verfügung.
Die unentgeltliche oder verbilligte Einräumung von Fitness-Mitgliedschaften durch den Arbeitgeber führt beim Dienstnehmer zu einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil. Auf den sich ergebenden geldwerten Vorteil ist grundsätzlich die 50,00 Euro-Freigrenze für Sachbezüge anwendbar und kann in dessen Rahmen steuer- und beitragsfrei bleiben. Bei der Prüfung der 50,00 Euro-Freigrenze ist jedoch zu beachten, dass sämtliche in einem Kalendermonat zugeflossenen Sachbezüge zusammenzurechnen sind. Wird insgesamt die Freigrenze von 50,00 Euro überschritten, z.B. durch weitere Sachzuwendungen (bspw. Weihnachtsgeschenk) zzgl. zum Hansefit-Zuschuss, werden alle Sachbezüge des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass die anfallenden Dienstnehmeranteile auch vom jeweiligen Dienstnehmer zu entrichten sind.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich Hansefit immer an hansefit@vst-riegel.de
Wir werden alle Fragen zeitnah beantworten.


