Jobticket

 
Klimaschonende Mobilität zu und vom Arbeitsplatz kann durch den Arbeitgeber gefördert und unterstützt werden. Dazu kann beispielsweise ein finanzieller Zuschuss beim Erwerb eines sogenannten Job Tickets gewährt werden. Mit der 54. Änderung der AVO und der neuen Anlage 3d zur AVO wurden nun für alle Beschäftigten und Auszubildenden im Regelungskreis der Arbeitsvertragsordnung (AVO) die Grundlagen geschaffen, welche ab 2024 Anwendung finden.
 
Zuschuss zum Deutschland-Ticket Job oder Regio-Karte-Job
 
Durch den Erwerb eines Deutschland-Tickets als Jobticket (Deutschland-Ticket Job) oder einer Regio-Karte-Job fördern die Kirchengemeinden künftig die klimaschonende Mobilität zum Arbeitsplatz. Dazu erhalten Anspruchsberechtigte einen Zuschuss auf den Ausgabepreis des Deutschland-Tickets Job oder der Regio-Karte-Job für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte.
 
Wie hoch ist der Zuschuss
25,00 Euro pro Kalendermonat. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Zuschuss ebenfalls in voller Höhe.
 
Wer ist zuschussberechtigt
Zuschussberechtigt sind alle Beschäftigten und Auszubildenden, auf deren Arbeits-, Ausbildungsverhältnis die AVO (Arbeitsvertragsordnung) Anwendung findet und die im jeweiligen Kalendermonat an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt haben. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit einem Beschäftigungsumfang von höchstens sechs Diensteinheiten, sind nach dem Wortlaut der Verordnung daher nur in Monaten, in denen sie mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt haben, zuschussberechtigt.
 
Nicht umfasst sind somit alle freiberuflich Tätigen (Chorleitungen), ehrenamtlich Tätigen, Personen rein im Übungsleiterfreibetrag/Ehrenamtspauschale, FSJ/Bufdi, Studenten der IU.
 
Anspruchsvoraussetzung
Der Zuschuss in Höhe von 25,00 Euro kann nur gewährt werden, wenn die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind und ein kostenpflichtiger Erwerb eines Deutschland-Tickets Job oder einer Regio-Karte Job im Abonnement vorhanden ist. Der Zuschuss wird direkt mit dem monatlichen Entgelt ausbezahlt. Die Kosten für das JobTicket werden direkt zwischen der Freiburger Verkehrs AG und dem Nutzer abgerechnet. Die Kirchengemeinden sind hier nicht involviert.
 
Was ist das Deutschland Ticket Job
  • Aktuell kostet das Deutschland-Ticket Job monatlich 59,85 Euro. Dieser Betrag wird beim Mitarbeitenden abgebucht. Den Zuschuss von monatlich mindestens 25,00 Euro erhält der Mitarbeitende vom Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung.
  • Das Deutschland-Ticket Job gilt bundesweit im Nahverkehr in der 2. Klasse. In der ersten Klasse und in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) sowie bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain/FlixBus gilt das Deutschland-Ticket nicht.
  • Persönliche Karte - auf der Rückseite ist Ihr Name aufgedruckt (daher gültig nur in Verbindung mit Lichtbildausweis)
  • Gilt für Fahrten in der 2. Klasse; Übergang in die 1. Klasse möglich durch Kauf eines ergänzenden 1. Klasse-Fahrscheins (z. Zt. zum Preis von 59,85 Euro)
  • Ersatz bei Verlust gegen Entgelt
  • Nachträgliche Vorlage bei Vergessen gegen Entgelt (statt EBE 60,00 Euro)
  • RVF Mobilitätsgarantie – Erstattung von Taxikosten bis zu 35,00 Euro
  • Mobilitätsrabatte bei weiteren Anbietern, z.B. Fahrradverleihsystem Frelo
 
Was ist die Regio Karte Job
  • Aktuell kostet die RegioKarte Job monatlich 70,90 Euro. Dieser Betrag wird beim Mitarbeitenden abgebucht. Den Zuschuss von monatlich 25,00 Euro erhält der Mitarbeitende vom Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung.
  • Die RegioKarte Job gilt wie alle RegioKarten im gesamten Verbundgebiet, d.h. in den Landkreisen Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald sowie in der Stadt Freiburg. Mitarbeitende, die außerhalb des RVF wohnen, können die RegioKarte Job durch den Kauf weiterer Fahrscheine ergänzen (https://www.rvf.de/fahrkarten-tarife) oder das Deutschland-Ticket Job beziehen.
  • Persönliche Karte - auf der Rückseite ist Ihr Name aufgedruckt (daher gültig nur in Verbindung mit Lichtbildausweis)
  • Bonus an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: übertragbar auf Dritte. An diesen Tagen ist das Mitführen eines Lichtbildausweises entbehrlich.
  • Bonus an Sonn- und Feiertagen: Mitnahmemöglichkeit für einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder bis einschließlich 14 Jahre.
  • Gilt für Fahrten in der 2. Klasse; Übergang in die 1. Klasse möglich durch Kauf ergänzender Fahrscheine (z. B. durch Kauf einer zweiten RegioKarte).
  • Ersatz bei Verlust gegen Entgelt
  • Nachträgliche Vorlage bei Vergessen gegen Entgelt (statt EBE 60,00 Euro)
  • RVF Mobilitätsgarantie – Erstattung von Taxikosten bis zu 35,00 Euro
  • Mobilitätsrabatte bei weiteren Anbietern, z.B. Fahrradverleihsystem Frelo.
 
Antrag und Verfahren
Der Zuschuss wird auf Antrag ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. Anträge und Erwerb des JobTickets können über den diözesanen Rahmenvertragspartner, die Freiburger Verkehrs AG, gestellt werden.
 
 
Der Weg zum JobTicket-Angebot
  • Einstieg immer zum Monatsersten möglich (Bestellung bis 10. des Vormonats)
  • Bestellungen durch Mitarbeitende erfolgen über den firmeneinheitlichen Online- Zugang
  • Zweimal jährlich: Zusendung der JobTickets (6 Monatsabschnitte)
  • Mtl. Abbuchung des Tarifpreises zum 1. Banktag eines Monats durch VAG
  • Mtl. Zuschuss über die Gehaltsabrechnung (durch Arbeitgeber)
  • Kündigung (bis 10. des letzten Monats) ist vom Arbeitgeber zu bestätigen.
 
Beendigung des Arbeitsvertrags
Im Falle der Beendigung des Arbeits-, Ausbildungsverhältnisses entfällt nicht nur der Anspruch auf den Zuschuss, sondern auch die Berechtigung zur Nutzung des vergünstigten Deutschland-Tickets Job bzw. Regio-Karte-Job.
 
Mitteilungspflicht bei Kündigung des Abonnements
Kündigt die bzw. der Anspruchsberechtigte ihr bzw. sein Deutschland-Ticket Job bzw. Regio Karte Job, ist die Verrechnungsstelle Riegel hierüber von der oder dem Anspruchsberechtigten unverzüglich zu unterrichten.
 
  • Eine Kündigung des Abonnements ist jederzeit zum 10. des Vormonats möglich; per Online-Zugang oder schriftlich
  • Ggf. restliche Monatsabschnitte sind an das VAG AboCenter zurückzugeben
  • Nachbelastung bei der RegioKarte Job erfolgt, wenn diese weniger als 12 Monate bezogen wurde
  • Höhe der Nachbelastung: Preisdifferenz pro zurückliegendem Nutzungsmonat zwischen RegioKarte Job und RegioKarte Übertragbar /Monatskarte Erwachsene (Preisvorteil der RegioKarte Job entfällt)
  • Sonderkündigungsrechte der RegioKarte Job ohne Nachbelastung bei Tarifanpassungen (Vertragsbeendigung vor der Tarifanpassung) oder  bestimmten sonstigen Voraussetzungen (z.B. Mutterschaft, Erziehungsurlaub).
Steuerliche Hinweise / Geldwerter Vorteil
Der Zuschuss zum Job Ticket unterliegt nicht der Steuer und Sozialversicherungspflicht.
 
 
 
 
 
 
Der Weg zum JobTicket-Angebot
 
Die konkreten Umsetzungshinweise finden Sie auf diesem Informationsflyer für Beschäftigte.
 
Der Weg zum Deutschland Ticket Jugend BW
 
 
Und so funktioniert's
Die RegioKarte Job oder das Deutschland-Ticket Job können Sie ganz einfach online bestellen:
Unter abo.vag-freiburg.de/job können Sie mit folgenden Zugangsdaten online die RegioKarte Job oder das Deutschland-Ticket Job im Abo bestellen.
 
Beim Antrag müssen Sie Ihre Personalnummer angeben. Diese finden Sie auf Ihrer Gehaltsmitteilung gleich oben links.
 
Anmeldename         790407@ma
Passwort                     Riegel-JobTicket
 
Nachdem die JobTicket-Beauftragten in der Verrechnungsstelle Riegel Ihren Antrag geprüft und freigeschaltet haben, wird dieser automatisch an das VAG AboCenter weitergeleitet. Sie erhalten einen persönlichen Online-Zugang und können jederzeit Ihr Abo und Ihre Daten verwalten.
 
Die Monatskarten werden Ihnen nach Vertragsabschluss postalisch zugesendet.
 
 
Sie haben Fragen?
 
Das VAG AboCenter beantwortet gerne Fragen zum Tarif, Ihrer Bestellung und Ihrem Abo:
VAG AboCenter
   0761/4511450
   abo@vagfr.de