Altersteilzeit

 

Neues Verfahren für Vergabe der Altersteilzeitplätze

Was ändert sich?
Die Altersteilzeitregelung der Erzdiözese Freiburg beschränkt die Zahl der Altersteilzeitplätze auf 4 % der Beschäftigten eines Dienstgebers. Stichtag zur Quote ist der 31.05. des Vorjahrs zur Ermittlung der verfügbaren Plätze des Folgejahres. Die vorhandene Quotenregelung wird weiterhin beibehalten, jedoch wird das Antragssystem angepasst. Die Antragsstellung zur Altersteilzeit wurde als ungerecht empfunden, da derjenige, der zuerst einen Antrag gestellt hatte, vorrangig berücksichtigt wurde. Folgende Änderungen sind daher vorgesehen:
 
Für Beschäftigte, die eine Altersteilzeit ab dem Kalenderjahr 2027 beginnen möchten, gelten ab sofort soziale Kriterien zu Bewertung und Priorisierung des Antrages. Vorrang haben demnach:
 
  1. Beschäftigte mit anerkanntem Grad der Schwerbehinderung (GdB ≥ 50), die im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) eine Empfehlung zur Entlastung durch Altersteilzeit erhalten haben
  2. Geburtsdatum (ältere Beschäftigte werden bevorzugt)
  3. Dauer der Beschäftigungszeit gemäß § 15 Sätze 1 und 2 AVO (längere Beschäftigungszeit wird bevorzugt)
 
Wann muss der Antrag zur Altersteilzeit gestellt werden?
Für Beschäftigte, die im Kalenderjahr 2027 Altersteilzeit beginnen möchten, gelten folgende Fristen:
  • Antragstellung bis 15. Juni 2026
  • Entscheidung über die Vergabe der Altersteilzeitplätze für das Kalenderjahr 2027 bis 31. Juli 2026
 
Achtung: Bereits eingereichte Anträge für das Jahr 2027 müssen nicht erneut gestellt werden. Diese werden von uns berücksichtigt. Beschäftigte, die Altersteilzeit im Kalenderjahr 2026 beginnen möchten, sind von dem neuen Verfahren nicht betroffen.
 
Wie ist der Antrag zu stellen? Was muss beigefügt werden?
Dem Antrag ist beizufügen:
  • Rentenauskunft
  • Ggf. der Nachweis der Schwerbehinderung mit der Empfehlung zur Entlastung durch Altersteilzeit im Rahmen des BEM-Verfahrens
  • Ausgefülltes Antragsdokument zur Altersteilzeit. Dieses erhalten Sie bei Interesse zur Altersteilzeit von Seiten des Personalservice. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Hier finden Sie das Antragsformular Altersteilzeit.
Die Beantragung der Altersteilzeit ist nun in Textform möglich. Eine Mail reicht uns aus.
 
Bis wann erfolgt die Entscheidung?
Die Entscheidung über die Vergabe der Altersteilzeitplätze erfolgt bis 31. Juli 2026 des Vorjahres unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien. Nicht berücksichtigte oder verspätet eingegangene Anträge sind im Folgejahr erneut zu stellen.
 
 
Alle relevanten Informationen und der Beschluss zur Altersteilzeit finden Sie in der folgenden Datei:
KODA FOKUS - Ausgabe 3/2026 - Neues zur Altersteilzeit 
 
Ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zur Altersteilzeit steht hier zum Download bereit:
Merkblatt zur Altersteilzeit
 
Den Antrag auf Altersteilzeit können Sie hier herunterladen:
Erklärung zur Altersteilzeit bei Arbeitnehmer*innen