Wie wurde die Zusammenarbeit in der neuen Kirchengemeinde An der Elz geplant?

In der Gründungsvereinbarung haben Vertreter*innen der Kirchengemeinde ihre neue Ausrichtung beschrieben. 

Unter anderem wurde darin festgelegt, wie und mit welchem Fokus die Diözesanstrategie vor Ort umgesetzt werden soll. Auch die organisatorischen Rahmenbedingungen für die pastoralen Grundaufgaben wurden darin zusammengefasst. Dabei geht es um Entscheidungen für die neue Pfarrei während der Projektphase. In den Jahren 2027/28 werden die Inhalte der Gründungsvereinbarung überprüft und weiterentwickelt. 
Die Gründungsvereinbarung der Kirchengemeinde An der Elz besteht aus zwei Teilen: Dem Profil der Pfarrei (Visionen, Ziele, Schwerpunktsetzungen) und der Organisation der Pfarrei (Entscheidungen).
Die Gründungsvereinbarung wurde über mehrere Monate hinweg bis Ende September 2024 erstellt und durch das VEG-Gremium beschlossen. Anschließend wurde sie dem Erzbischöflichen Ordinariat vorgelegt.